
Wegfall der Maskenpflicht im Rathaus und den Nebengebäuden
Die vollständige Meldung können Sie hier auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft lesen.
Die vollständige Meldung können Sie hier auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft lesen.
Hier finden Sie die Informationen zur Grundsteuerreform des Bayerischen Landesamts für Steuern. Weitere ausführliche Informationen gibt es unter www.grundsteuer.bayern.de
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wie Sie sicherlich schon wissen, sind die Wasser- und Abwasserleitungen in der Dorfstraße 50-70 Jahre alt und müssen zeitnah incl. der Straßendecke erneuert werden.
Der Gemeinderat und der Wasserzweckverband haben hierzu entsprechende Beschlüsse gefasst und Förderanträge gestellt. Die Ausschreibung ist erfolgt und der Auftrag an die Firma Günter Bau aus Stadtsteinach als wirtschaftlichsten Bieter vergeben.
Die Baufirma hat uns kurzfristig mitgeteilt, dass sie schon ab dem 06.04.22 mit den Bauarbeiten im Bauabschnitt 1 (Dorfstr. 1-9) beginnen möchte. Die weiteren Bauabschnitte folgen dann in den nächsten Monaten.
Wir bitten um Verständnis, wenn es in der Bauzeit zu Beeinträchtigungen kommt.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Schraml vom Bauamt der VG unter 09278-97730, Bürgermeister Gerhard Herrmannsdörfer 0170-2122115 oder 2. Bürgermeister Norbert Jäger 0171-8928802 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Herrmannsdörfer
Erster Bürgermeister
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der aktuellen hohen Coronainfektionen, auch in unserer Gemeinde, sowie der Verlängerung der Schutzmaßnahmen, müssen wir die für 31.03. geplante Bürgerversammlung in den Sommer verlegen. Den neuen Termin werden wir rechtzeitig veröffentlichen.
Sollten Sie wichtige Anliegen haben, stehe ich gerne für einen persönlichen Termin zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 0170 / 2122115
Gerhard Herrmannsdörfer
Erster Bürgermeister
Der Gemeinderat Emtmannsberg hat mit Beschluss vom 16.03.2022 den Bebauungsplan „Sandäcker III“ im Bereich der Fl. Fl. Nrn. 122, 122/1, 122/2, 240, 240/1 und 240/2, sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 155/1 und 242/1, alle Gemarkung Emtmannsberg als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Bauverwaltung, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg) während der Geschäftszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Weidenberg, den 17. März 2022
Gerhard Herrmannsdörfer
Erster Bürgermeister Gemeinde Emtmannsberg