Hier finden Sie die Auszüge aus den Sitzungen des Gemeinderates sowie des Bau- und Umweltausschusses.

Aktuelles aus den Sitzungen
Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 01.03.2023
Umsetzung der Erschließungsplanung für das Baugebiet „Sandäcker III“
Beschluss:
Aufgrund der nicht vorhandenen Umplanungsmöglichkeiten sowie der Bewertung des Baumgutachters ist das Fällen der Eiche im Lohweg unausweichlich.
Die Arbeiten sind innerhalb der vom Landratsamt Bayreuth genehmigten Fristverlängerung bis zum 20. März 2023 durchzuführen.
Haushalt 2023; Erlass der Haushaltssatzung
Beschluss:
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 bis 2026 werden gebilligt. Der Stellenplan wird genehmigt.
Fortführung Haushaltskonsolidierung
Beschluss:
Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
Mit dem überarbeiteten Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis. Erster Bürgermeister Herrmannsdörfer wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Sitzung Gemeinderats Emtmannsberg am 01.02.2023 . Niederschrift
Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 01.02.2023
Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 01.02.2023
Ergebnis Gigabit-Markterkundung Emtmannsberg
Beschluss:
Es soll ein Vergleichsangebot ohne Creußener Weg 14 und Bühl vorgelegt werden, um einen abschließenden Beschluss zu fassen.
Bauantrag Fl. Nr. 912, 913 und 914, Gemarkung Birk;
Neubau einer Maschinen- und Getreidelagerhalle
1. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“, Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zur. 1. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“ in der Fassung vom 01.02.2023 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Aussegnungshalle Birk
Beschluss:
Mit dem Verkauf der Fl. Nr. 16, Aussegnungshalle, und Fl. Nr. 22, Weg, beide Gemarkung Birk, zum Preis von 2.200,- Euro an die Kirchengemeinde Birk besteht Einverständnis. Der Bürgermeister wird mit der Umsetzung beauftragt. Die notwendigen Reparaturen in Höhe von 9.000,- Euro werden beauftragt.
Flurneuordnung Troschenreuth; Vereinbarungen „Wasserleitungsweg“
Beschluss:
Mit der Kostenvereinbarung (Maßnahmen-Nr. 116017 und 174017) für die Herstellung des „Wasserleitungsweg“ bei Troschenreuth sowie die Kostenvereinbarung für die Ausgleichsfläche (Maßnahmen-Nr. 517011) besteht Einverständnis.
Bestätigungsverfahren des Kommandanten und des Kommandanten-Stellvertreters der FF Hauendorf nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz)
Beschluss:
Der in der Mitgliederversammlung der FF Hauendorf am 05.01.23 gewählte Michael Röger wird zum Kommandanten der FF Hauendorf bestellt. Zum Kommandanten-Stellvertreter wird der am 05.01.23 gewählte Florian Morawe bestellt. Der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb 12 Monaten an einer Staatlichen Feuerwehrschule erfolgreich abzuschließen, da andernfalls diese Bestellung ihre Wirkung verliert.
Kostenbeteiligung Beschaffung Vorreinigungswaschmaschine für die Atemschutzgeräte in der Atemschutzpflegestelle des Marktes Weidenberg
Beschluss:
Im Rahmen der abgeschlossenen Zweckvereinbarung mit dem Markt Weidenberg zum Betrieb einer Atemschutzpflegestelle wird eine Kostenbeteiligung in Höhe 3.597,13 Euro zur Anschaffung einer Vorreinigungswaschmaschine für persönliche
Schutzausrüstung beschlossen.
Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 14.12.2022 - Niederschrift
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Emtmannsberg am Mittwoch, den 14.12.2022, im Bürgersaal des Schlosses Emtmannsberg - öffentlich.
Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 14.12.2022
Ersatzbeschaffung TLF oder LF für die FF Schamelsberg
Behandlung von Anträgen und Anregungen aus der Bürgerversammlung
Bericht Bürgerstiftung
Beschluss:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Im Jahr 2023 wird für die vorgestellten Maßnahmen ein Budget von max. 3500 Euro bereitgestellt.
Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 02.11.2022 - Niederschrift
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Emtmannsberg am Mittwoch, den 02.11.2022, im Bürgersaal des Schlosses Emtmannsberg - öffentlich
Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 02.11.2022
ILE Sachstandsbericht-Standorte Infotafeln
Beschluss:
Den besprochenen und zu ändernden Punkten wird zugestimmt. Das Konzept soll entsprechend angepasst werden.
1. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“ im vereinfachten Verfahren; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung vom 02.11.2022 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.
Kindertageseinrichtung Gebührenanpassung; Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Emtmannsberg; Satzungsbeschluss
Beschluss:
Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung wird pro Mittagessen ein Betrag von 3,45 Euro zuzügl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer fällig. Der Geschwisterbonus für das dritte und jedes weitere Kind wird mit 50 % in Ansatz gebracht. Eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 30,-- Euro wird ab der dritten Umbuchung im Kindergartenjahr fällig. Umbuchungen müssen bis zum letzten des Vorvormonats (Zugang bei der Verwaltung bzw. in der Kindertageseinrichtung) eingegangen sein. Vorliegender Entwurf einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Emtmannsberg wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Neufestsetzung der Abwassergebühren
Beschluss:
Mit dem Jahr 2023 beginnt ein neuer Kalkulationszeitraum bis 31.12.2026. Die Einleitungsgebühr pro Kubikmeter Abwasser wird ab 01.01.2023 auf 5,38 EUR festgesetzt.
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
- bis 4 m³/h: 36,00 EUR/Jahr
- bis 10 m³/h: 72,00 EUR/Jahr
- bis 16 m³/h: 144,00 EUR/Jahr
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
- bis 2,5 m³/h: 36,00 EUR/Jahr
- bis 6 m³/h: 72,00 EUR/Jahr
- bis 10 m³/h: 144,00 EUR/Jahr
Das Thema Abwasser soll im Jahr 2023 nach Aufnahme des Anlagevermögens und Überrechnung der Gebühr erneut Thema im Gemeinderat werden.
Fünfte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Emtmannsberg; Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Fünften Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Emtmannsberg (BGS/ EWS) wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Emtmannsberg
a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und Behandlung der Niederschriften.
Beschluss zu a): Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
b) Feststellung der Jahresrechnung
Beschluss zu b): Die Jahresrechnung der Gemeinde Emtmannsberg für das Jahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.
c) Entlastung
Beschluss zu c): Die Jahresrechnung für das Jahr 2021 wurde vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt. Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2021 erteilt.
Weiterführung Haushaltskonsolidierung – Anpassung Gebühren gemeindliche Einrichtungen
9.1 Gebühren Nutzung Mehrzweckraum Schloss Emtmannsberg
Beschluss: Die Gebühren für die Nutzung des Mehrzweckraums im Schloss in Emtmannsberg werden wie folgt festgesetzt:
- Wiederkehrende Veranstaltungen der örtlichen Vereine: bisher 5 Euro, neu 10 Euro pro Stunde
- Kommunalpolitische Veranstaltungen: bisher 5 Euro, neu 10 Euro pro Stunde
- Nutzungspauschale für Feierlichkeiten jeglicher Art: bisher 30/50 Euro, neu 75 Euro pauschal
- Neu zusätzlich: Nicht gemeindliche Mieter 50 % Aufschlag, Gewerbliche Veranstaltungen 150 Euro pauschal pro Tag.
Die Nutzungsgebühren enthalten die Reinigung durch die Gemeinde Emtmannsberg.
Die Gebührenänderung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Anmerkung: Die Gebühr für die Nutzung durch den Gastwirt wird gesondert besprochen und festgesetzt. Bisher 50 Euro, neu 75 Euro.
9.2 Gebühren Nutzung Gemeindezentrum Emtmannsberg
Beschluss: Die Gebühren für die Nutzung des Gemeindezentrums Emtmannsberg werden wie folgt festgesetzt:
- Veranstaltungen der örtlichen Vereine: bisher 50 Euro, neu 75 Euro pro Tag
- Nutzung durch VHS Emtmannsberg: pauschal für alle Räumlichkeiten der Gemeinde 300 Euro im Jahr
- Örtliche Vereine (keine wirtschaftlichen Veranstaltungen) und Kommunalpolitische Veranstaltungen: bisher 7 Euro, neu 10 Euro pro Stunde
- Nutzungspauschale für private Feierlichkeiten jeglicher Art: bisher 50 Euro, neu 75 Euro pauschal
- Nicht gemeindliche Mieter 50 % Aufschlag
- Gewerbliche Veranstaltungen 150 Euro pauschal pro Tag
Die Nutzungsgebühren enthalten die Reinigung durch die Gemeinde Emtmannsberg bei nicht wirtschaftlichen Veranstaltungen.
Die Gebührenänderung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 24.08.2022 - Niederschrift
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Emtmannsberg am Mittwoch, den 24.08.2022, im Bürgersaal des Schlosses Emtmannsberg - öffentlich
Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 24.08.2022
Ersatzbeschaffung TLF oder LF für die FF Schamelsberg
Beschluss:
Die Ersatzbeschaffung eines wasserführenden Fahrzeuges (mind. 1600L) für die FF Schamelsberg wird entschieden. Durch die Verwaltung ist die Markterkundungsphase und das Beschaffungsverfahren einzuleiten sowie ein Zuwendungsantrag an die Regierung von Oberfranken zu stellen.
Bauantrag Fl. Nr. 272/3 und 261/1 Gemarkung Hauendorf; Anbau des Feuerwehrgerätehauses
Bauantrag Fl. Nr. 83/1, Gemarkung Schamelsberg; Anbau von Lagerflächen an bestehende Hackschnitzelheizung
Ersatzneubau Brücke Hauendorf
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der geänderten Planung gemäß heutiger Vorstellung zu. Der Antrag zur Förderung und für das Wasserrecht ist zu stellen. Die Gestattungen für den notwendigen Grunderwerb sind einzuholen.
1. Änderung der Einbeziehungssatzung „Unterölschnitz“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung der Einbeziehungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Einbeziehungssatzung „Unterölschnitz“ in der Fassung vom 10.08.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, Die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Kindertageseinrichtung - Gebührenanpassung
Beschluss:
Die Gebühren werden wie folgt zum 01.01.2023 festgesetzt:
Schulkinder i. R. d. Grundschüleranschlussbetreuung:
- für eine Buchungszeit von > 1 – 2 Stunden: 50,-- Euro (bisher); 65,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 2 – 3 Stunden: 65,-- Euro (bisher); 75,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 3 – 4 Stunden: 80,-- Euro (bisher); 85,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 4 – 5 Stunden: 95,-- Euro (bisher); 105,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 5 – 6 Stunden: 110,-- Euro (bisher); 120,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 6 – 7 Stunden: 125,-- Euro (bisher); 135,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 7 – 8 Stunden: 140,-- Euro (bisher); 150,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 8 – 9 Stunden: 155,-- Euro (bisher); 165,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 9 – 10 Stunden: 170,-- Euro (bisher); 180,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 10 Stunden: 185,-- Euro (bisher); 195,-- Euro (neu)
Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis Einschulung)
- für eine Buchungszeit von > 4 – 5 Stunden: 100,-- Euro (bisher); 110,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 5 – 6 Stunden: 110,-- Euro (bisher); 121,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 6 – 7 Stunden: 120,-- Euro (bisher); 133,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 7 – 8 Stunden: 130,-- Euro (bisher); 147,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 8 – 9 Stunden: 140,-- Euro (bisher); 161,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 9 – 10 Stunden: 150,-- Euro (bisher); 177,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 10 Stunden: 165,-- Euro (bisher); 195,-- Euro (neu)
Kinder unter 3 Jahren (Faktor 2) – Personalangebot entsprechend hoch
- für eine Buchungszeit von > 1 – 2 Stunden: 100,-- Euro (bisher); 110,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 2 – 3 Stunden: 110,-- Euro (bisher); 125,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 3 – 4 Stunden: 120,-- Euro (bisher); 140,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 4 – 5 Stunden: 145,-- Euro (bisher); 155,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 5 – 6 Stunden: 160,-- Euro (bisher); 170,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 6 – 7 Stunden: 180,-- Euro (bisher); 190,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 7 – 8 Stunden: 200,-- Euro (bisher); 210,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 8 – 9 Stunden: 220,-- Euro (bisher); 230,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 9 – 10 Stunden: 240,-- Euro (bisher); 255,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 10 Stunden: 260,-- Euro (bisher); 280,-- Euro (neu)
Geschwisterbonus (bei gleichzeitigem Besuch):
für das zweite Kind 20,-- Euro
für das dritte und weitere Kinder je 50,-- Euro
Gebühr für das Mittagessen pro Essen 3,10 Euro zuzügl. der MWST (7 %);
während der Ferienzeiten verbleibt es bei der bisherigen Regelung.
Umbuchungen müssen bis zum 10. des Vormonats (Posteingang in der Kindertageseinrichtung bzw. bei der Verwaltung) vorliegen; eine Umbuchungsgebühr von je 10,-- Euro wird erhoben
Die Stellungnahme des Elternbeirates ist einzuholen. Die Satzungsänderung ist zur Beschlussfassung auszuarbeiten.
Vorlage der Jahresrechnung 2021 und Bekanntgabe an den Gemeinderat Emtmannsberg
Beschluss:
Der Gemeinderat Emtmannsberg nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2021. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.
Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 08.06.2022 - Niederschrift
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Emtmannsberg am Mittwoch, den 08.06.2022, im Bürgersaal des Schlosses Emtmannsberg - öffentlich
Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 08.06.2022
Änderung der Einbeziehungssatzung „Unterölschnitz“ aus dem Jahr 2010
Beschluss:
Der Gemeinderat Emtmannsberg beschließt die Änderung der Einbeziehungssatzung „Unterölschnitz“ aus dem Jahr 2010 gemäß des Entwurfs der Änderungssatzung vom 23.05.2022. Die Verwaltung wird beauftragt, das notwendige Verfahren einzuleiten.
Flurneuordnung Troschenreuth; Kostenvereinbarung Ausgleichsmaßnahme „Wasserleitungsweg“
Beschluss:
Mit dem Abschluss der Kostenvereinbarung (Maßnahmen-Nr. 517011) für die Herstellung der Ausgleichsfläche im Rahmen des „Wasserleitungsweg“ bei Troschenreuth besteht Einverständnis.
Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 04.05.2022 - Niederschrift
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Emtmannsberg am Mittwoch, den 04.05.2022, im Bürgersaal des Schlosses Emtmannsberg - öffentlich -
Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 04.05.2022
Bauantrag Fl. Nr. 61/1. Gemarkung Schamelsberg;
Umbau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen
Bauantrag Fl. Nr. 680, Gemarkung Birk;
Einrichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle
Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 06.04.2022 - Niederschrift
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Emtmannsberg am Mittwoch, den 06.04.2022 im Sitzungssaal des Schlosses Emtmannsberg - öffentlich -
Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 06.04.2022
Übergabe der Spenden Ukrainehilfe
Vortrag „Die demenzsensible Kommune“ durch Herrn Wolfgang Minier, SiSoNETZ
Bericht des Seniorenbeauftragten
Planvorstellung und weiterer Ablauf, Umgestaltung Dorfstraße 6
Beschluss:
Mit der Planung besteht Einverständnis. Der Förderantrag ist zu stellen und Angebote für den Gebäudeabriss sind einzuholen.
Antrag auf Bezuschussung für Anschaffungen
Beschluss:
Es wird ein gemeindlicher Zuschuss in Höhe von 15 % der veranschlagten Kosten in Höhe von 5.095,30 Euro d.h. 15 % aus 5.095,30 Euro = 764,30 Euro gewährt, max. 500 Euro. Der Zuschuss wird nach Vorlage des Rechnungsbeleges ausgezahlt. Diese Mittel sind eine freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.