Rechtskräftige Bebauungspläne
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Der Gemeinderat Emtmannsberg hat mit Beschluss vom 16.03.2022 den Bebauungsplan „Sandäcker III“ im Bereich der Fl. Fl. Nrn. 122, 122/1, 122/2, 240, 240/1 und 240/2, sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 155/1 und 242/1, alle Gemarkung Emtmannsberg als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft, anbei auch die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Weidenberg, den 17. März 2022
Gerhard Herrmannsdörfer
Erster Bürgermeister Gemeinde Emtmannsberg