Das ermittelte vorläufige Ergebnis der Wahl des Gemeinderats und des Ersten Bürgermeisters wird unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss in folgender Form am 9. März 2026 gegenüber der Öffentlichkeit verkündet:
- durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Emtmannsberg www.emtmannsberg.de
- durch Anschlag im Ort Emtmannsberg, Bekanntmachungstafel Dorfstraße.
Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet.
Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG, binnen der aufgrund eines Wahlvorschlags gewählte Personen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung die Wahl ablehnen können, ist
- der Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Emtmannsberg.
- der Zeitpunkt des Anschlags im Ort Emtmannsberg, Bekanntmachungstafel Ortsmitte Dorfplatz.
Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen.
Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.
Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkündung der Berichtigung.
30. Januar 2026
Thomas Kreil
Gemeindewahlleiter