Haushaltssatzung der Gemeinde Emtmannsberg (Landkreis Bayreuth) für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Emtmannsberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit
festgesetzt. Er schließt

    im Verwaltungshaushalt
        in den Einnahmen mit     2.456.065 €
        in den Ausgaben   mit     2.456.065 €
    im Vermögenshaushalt
        in den Einnahmen mit    2.670.800 €
        in den Ausgaben   mit    2.670.800 €
ab.

§ 2
Kredite werden nicht aufgenommen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
entfällt (siehe Fußnote 1)

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 409.300 € festgesetzt.

§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.


Emtmannsberg, 23.04.2026
Gerhard Herrmannsdörfer
Erster Bürgermeister

Fußnote 1:
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer gesonderten Hebesatzsatzung, die am 01.01.2025 in Kraft getreten ist, wie folgt festgesetzt:
1.    Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)        219 v.H. 
b) für Grundstücke (B)        219 v.H.
2.   Gewerbesteuer            400 v.H.