Beschwerden über einzelne freilaufende Hunde nehmen wir zum Anlass, alle Hundehalter und Personen die Hunde ausführen auf Folgendes hinzuweisen.
Das Freilaufenlassen von Hunden außerhalb der Ortschaft, besonders in der Nähe von Waldgebieten, ist verboten. Innerhalb der Ortschaften und in Baugebieten kommt es wiederkehrend vor, dass sich Fußgänger und vor allem Kinder von freilaufenden Hunden belästigt und bedroht fühlen. Dies stellt eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar, der wir entgegenwirken müssen, sie ggf. auch unterbinden.
Bei derartigen Beschwerden, die im Übrigen zwingend beim Ordnungsamt anzuzeigen sind, gibt es die Möglichkeit der sicherheitsrechtlichen Anordnung, die in Form eines Anlein-, Maulkorb- oder Zwingerzwang erfolgen kann.
In schwerwiegenden Fällen kann es zur Untersagung der Hundehaltung kommen. Wir bitten deshalb alle Hundehalter und Personen, die Hunde ausführen, mit Nachdruck im Rahmen ihrer Verantwortung den Hund innerhalb der Ortschaften, insbesondere in der Nähe von Kinderspielplätzen, anzuleinen, um Belästigung der Mitmenschen vorzubeugen.
Emtmannsberg, 18. Februar 2026
Gerhard Herrmannsdörfer
Erster Bürgermeister