Die Gemeinde Emtmannsberg erlässt auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796 ff.), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573 ff.), und Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und 4 der Bayerischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom ...
Erlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) Beschluss 1: Die Nichtigkeit der unter TOP 5 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16.07.2025 beschlossenen „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)“ wird festgestellt. Beschluss 2:
Berufung des Gemeindewahlleiters/in und dessen Stellvertreter/in für die Kommunalwahl 2026 gemäß Artikel 5 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) Beschluss: Gemäß Art. 5 Abs. 1 des GLKrWG wird Thomas Kreil zum Gemeindewahlleiter und Gerhard Franke zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen. Die Berufung ist der Rechtsaufsicht anzuzeigen.
Fortschreibung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Creußen; Beteiligung als Nachbargemeinde Beschluss: Gegen die Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Creußen bestehen keine Einwände. Auf eine Stellungnahme wird verzichtet.
Haushalt 2025; Erlass der Haushaltssatzung 1. Beschluss: Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Der Stellenplan wird genehmigt. 2. Beschluss: Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2024 bis 2028 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.