
>> Hier kommen Sie direkt zu den neuesten amtlichen Bekanntmachungen und Informationen aus dem Rathaus, dem Bauamt und den Kindertageseinrichtungen
Hier finden Sie alle Infos und Wissenswertes rund um die Gemeinde Emtmannsberg.
Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und Teiche) haben gesetzliche Grenzen – beim Gartengießen und Bewässern auch an den Gewässerschutz denken! Im Hinblick auf den extrem trockenen Sommer sind – trotz der jüngsten Regenfälle – nach wie vor unzulässige Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern, insbesondere zu Bewässerungszwecken bzw. zum Gartengießen, zu erwarten.
Der Kindergartenförderverein organisierte den Bau einer robusten Holztankstelle für alle wilden Bobbycar-, Flitzi-, Dreirad- und Laufradfahrer/-innen.
Heuer können wir endlich nach der coronabedingten Pause wieder mit einem umfangreichen Ferienprogramm starten. Das diesjährige Sommerferienprogramm ist wieder ein Garant für Kurzweil, Erlebnis und Gemeinschaft in den schulfreien Wochen der großen Ferien.
Urlaubszeit ist Reisezeit! Rechtzeitig vor dem Urlaub Ausweisdokumente prüfen!
Da es immer wieder vorkommt, dass Urlaubs- und Tagesreisende erst kurz vor Abreise feststellen, dass ihre Ausweise oder Pässe abgelaufen sind, möchten wir Sie daran erinnern, Ihre Ausweis- und Passpapiere rechtzeitig auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Personalausweise und Reisepässe nicht verlängert werden können. Die Kinderreisepässe werden in der Regel sofort ausgestellt.
Die Gemeinde Emtmannsberg hat die Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2022 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Emtmannsberg folgende Haushaltssatzung:
... gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB); Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB; Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Emtmannsberg hat in seiner Sitzung am 08.06.2022 die 1. Änderung der Einbeziehungssatzung „Unterölschnitz“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die wichtigsten Inhalte/Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung finden Sie hier zum nachlesen.
Der Frühling/Sommer hat Einzug gehalten. Was gibt es da Schöneres als ein Spaziergang über Wald und Wiesen? Doch das Betreten von Wiesen ist nicht zu jeder Zeit zulässig. Was genau erlaubt ist, regelt in Bayern das Bayerische Naturschutzgesetz. Dieses weist darauf hin, dass das Betreten landwirtschaftlicher Flächen (besonders Wiesen und Äcker) während der Vegetationszeit, das heißt etwa von März bis September, in jedem Fall zu vermeiden ist.
Auch im Jahr 2022 haben wir wieder den beliebten Sommer(s)pass für Euch zusammengestellt.